Dolmetscherpool

Der Dolmetscherpool
Insbesondere die sprachliche Verständigung im sozial-medizinischen Bereich soll ermöglicht werden. Zahlreiche ehrenamtliche Personen dolmetschen in unterschiedlichen Sprachen. Sie sind unparteiisch und
unterliegen einer Schweigepflicht. Es handelt sich nicht um vereidigte Dolmetscher, sondern um Muttersprachler, die ihre Kompetenz zur Verfügung stellen und auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Die Dolmetscher werden nur im Stadtgebiet Emden eingesetzt. Der Dolmetscherpool ist ein Angebot der Stadt Emden und er dient zur sprachlichen Verständigung mit Migrantinnen und Migranten in Emden.

Schriftliche Übersetzungen werden
nicht angefertigt!

Wer kann Dolmetscher in Anspruch nehmen?
Die Dolmetscher können von folgenden Stellen kostenlos in Anspruch genommen werden:
– Arztpraxen
– Beratungsstellen
– Kindergärten und Schulen
– Behörden

Im Hinblick auf die nur begrenzt vorhandenen Ressourcen, sollten sich die Anfragen an der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren!

Was kostet der Einsatz?
Die Dolmetscher erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 15,00€.
Bitte beim Einsatz eines Dolmetschers die vereinbarten Termine einhalten um Wartezeiten für den Dolmetscher zu vermeiden!

Wie kann der Dolmetscherpool genutzt werden?
Da wir vom Mehrgenerationenhaus nicht beurteilen können, ob für den Klienten ein Dolmetscher benötigt wird, ist eine Anforderung ihrerseits zwingend
notwendig. Die Vermittlung von Dolmetschern erfolgt über das Mehrgenerationenhaus Kulturbunker. Der Auftrag muss spätestens 2 Tage vor dem Dolmetschereinsatz erfolgen. Folgende Angaben müssen bei der Anfrage eines Dolmetschers mitgeteilt werden:

1. die erforderliche Sprache/Sprachen (nicht nur das Herkunftsland des Patienten/Klienten)

2. falls wichtig und erforderlich, ein männlicher oder weiblicher Dolmetscher

3. Termin und Ort

4. Ansprechpartner für den Dolmetscher

Der Dolmetscher wird ihnen einen Nachweis vorlegen, den Sie ausfüllen müssen (Auftraggeber, Sprache, Datum, Uhrzeit, Unterschrift und Stempel)
Nur mit dem Nachweis kann der Dolmetscher den Einsatz abrechnen!

Falls sie z.B. als Arztpraxis, nicht die Kapazitäten haben, jeden Dolmetscher einzeln telefonisch anzufordern, besteht die Möglichkeit eine Mail zu schreiben oder in Ausnahmefällen auf die Rückseite der Terminzettel einen Stempel zu setzen und auf die Notwendigkeit eines Dolmetschers hinzuweisen. Bitte schreiben Sie NICHT auf die Vorderseite „„Mit Dolmetscher“. Durch den Stempel auf der Rückseite können wir nachvollziehen, dass die Notwendigkeit eines Dolmetschers gegeben ist und das der Zettel nicht nachträglich durch jemand anderes beschrieben wurde.

Einige Hinweise für ein Gespräch mit einem Dolmetscher:

  • planen Sie mehr Zeit ein
  • stellen Sie den Dolmetscher vor und fragen Sie nach ob der Klient/Patient mit der Person einverstanden ist
  • teilen Sie dem Patienten/Klienten mit, dass der Dolmetscher einer Schweigepflicht unterliegt
  • falls erforderlich, führen Sie mit dem Dolmetscher ein kurzes Gespräch, um zu erklären um was es geht
  • bitte achten Sie darauf, dass Ihr Patient/Klient im Vordergrund steht und nicht der Dolmetscher
  • Sprechen Sie deutlich und in kurzen Sätzen, die direkt übersetzt werden können. Vermeiden Sie lange Monologe
  • Nutzen Sie die Einfachheit der Sprache und meinde Sie fachspezifische Begriffe
  • falls Sie ein Folgegespräch mit dem Dolmetscher vereinbaren, dann informieren Sie bitte gleichzeitig auch die Vermittlungsstelle

Sollten Sie nach dem Gespräch Fragen, Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Kontakt:

Herr Frank-Olaf Becker
Tel: 04921 / 87-1769 o. Tel: 01511 2463166
obecker@emden.de